Auto- und Motorradfahrer müssen vom 1. Januar 2014 an auch am Tag das Licht einschalten, sonst droht eine Busse von 40 Fr. Die Pflicht gilt nicht für Mofas, E-Bikes, Velos und Fahrzeuge, welche vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden.
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Teilrevision MWST-Gesetz per 01.01.2025
Veröffentlicht am 02.09.2024
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Teilrevision des MWSTG per 01.01.2025 sowie die revidierte MWSTV beschlossen. Es kommen damit wieder ... weiterlesen
Im Jahr 2023 bezogen 2.5 Millionen Menschen eine AHV-Altersrente
Veröffentlicht am 26.06.2024
Ende 2023 haben in der Schweiz rund 2.5 Millionen Menschen eine Altersrente der AHV bezogen. Das waren 1.6% mehr als ein Jahr davor. Die AHV nahm im ... weiterlesen