Wenn bei einem Park- oder Tempovergehen der tatsächliche Lenker nicht bekannt ist, muss neu der Fahrzeughalter die Busse bezahlen. Er kann sich nicht mehr damit herausreden, dass er selber nicht gefahren sei und nicht wisse, wer sonst das Auto gelenkt habe.
News
Teilrevision MWST-Gesetz per 01.01.2025
Veröffentlicht am 02.09.2024
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Teilrevision des MWSTG per 01.01.2025 sowie die revidierte MWSTV beschlossen. Es kommen damit wieder ... weiterlesen
Im Jahr 2023 bezogen 2.5 Millionen Menschen eine AHV-Altersrente
Veröffentlicht am 26.06.2024
Ende 2023 haben in der Schweiz rund 2.5 Millionen Menschen eine Altersrente der AHV bezogen. Das waren 1.6% mehr als ein Jahr davor. Die AHV nahm im ... weiterlesen