Der Bundesrat hat Mandatsentwürfe zur Einführung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Partnerstaaten beschlossen.
Im Juni 2014 werden die Arbeiten der OECD zum neuen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen voraussichtlich finalisiert werden. Am 6. Mai 2014 haben die Minister der OECD-Mitgliedstaaten und einiger weiterer Länder eine Erklärung veröffentlicht, die dieses Ziel bekräftigt hat. Auch die Schweiz hat diese Erklärung ausdrücklich unterstützt. Der OECD-Rat soll den neuen Standard im Juli genehmigen und die G20-Staaten im September 2014 bestätigen.
Für den Bundesrat ist wichtig, dass die Vorgaben, die er bereits im Juni 2013 beschlossen hat, im neuen Standard enthalten sind. Es soll nur einen einzigen globalen Standard geben, die ausgetauschten Informationen sollen nur dem vereinbarten Zweck dienen, die Informationen sollen gegenseitig fliessen, der Datenschutz ist zu gewährleisten und auch wirtschaftlich Berechtigte von Trusts und anderen Finanzkonstrukten sollen identifiziert werden. Der Bundesrat hat zudem festgehalten, dass die Fragen der Vergangenheitsregularisierung und des Marktzutritts in die Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch einzubringen sind.
Mit der EU soll über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs verhandelt werden, womit die laufenden Verhandlungen über die Ausdehnung des Zinsbesteuerungsabkommens neu orientiert werden.
Mit den USA soll bezüglich der Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) über einen Wechsel vom Modell 2 auf das Modell 1 verhandelt werden. Mit dem neuen Abkommen würden Daten zwischen den zuständigen Behörden automatisch auf gegenseitiger Basis ausgetauscht.
Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch mit weiteren ausgewählten Ländern sind zu prüfen. In einer ersten Phase würde die Einführung des AIA prioritär in Betracht gezogen werden gegenüber Staaten, mit denen enge wirtschaftliche und politische Beziehungen bestehen, welche ihren Steuerpflichtigen, soweit angemessen, eine genügende Regularisierungsmöglichkeit bereitstellen und die aufgrund ihres Marktpotenzials für die Schweizer Finanzindustrie als wichtig und zukunftsweisend erachtet werden.