Während einer 3-jährigen Probezeit dürfen Neulenker am Steuer nicht mehr als 0,1 Promille Alkohol im Blut haben. Das Alkoholverbot gilt zudem für Fahrschüler, Fahrlehrer sowie Begleitpersonen von Lernfahrern.
News
Teilrevision MWST-Gesetz per 01.01.2025
Veröffentlicht am 02.09.2024
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der Teilrevision des MWSTG per 01.01.2025 sowie die revidierte MWSTV beschlossen. Es kommen damit wieder ... weiterlesen
Im Jahr 2023 bezogen 2.5 Millionen Menschen eine AHV-Altersrente
Veröffentlicht am 26.06.2024
Ende 2023 haben in der Schweiz rund 2.5 Millionen Menschen eine Altersrente der AHV bezogen. Das waren 1.6% mehr als ein Jahr davor. Die AHV nahm im ... weiterlesen