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AHV 21 tritt per 01.01.2024 in Kraft

Am 1. Januar 2024 tritt der erste Teil der AHV-­Reform (AHV 21) in Kraft. Das Inkrafttreten der AHV-Reform bringt für sämtliche Sozialversicherungen ein neue Bezeichnungen, in dem das «ordentliche Renteneintrittsalter» neu «Referenzalter» genannt wird.

Nebst der neuen Bezeichnung «Referenzalter» bringt AHV 21 folgende Änderungen mit sich:

  • Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0.4%
  • Stärkere Flexibilisierung des Referenzalters; neu auch Teilpensionierung möglich
  • Erwerbstätige im Referenzalter können (bis Alter 70) mit den ab dann bezahlten Beiträgen ihre Rente aufbessern
  • Wahl, ob auf Freibetrag verzichtet werden soll
  • Hilflosenentschädigung zur AHV (HILO): Karenzfrist nur noch 6 Monate

Das Referenzalter für Frauen wird erst ab dem Jahr 2025 angehoben. Für Frauen mit Jahrgang 1960 beträgt das Referenzalter somit noch 64 Jahre. Für Frauen mit Jahrgang 1961 beträgt es 64¼ Jahre, mit Jahrgang 1962 64½ Jahre und mit Jahrgang 1963 64¾ Jahre. Ab Jahrgang 1964, d.h. dem Jahr 2029, gilt für Frauen und Männer das Referenzalter von 65 Jahren.

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