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Das neues Datenschutzgesetz: Keine Cookie-Banner in der Schweiz

Das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz bringt kein Obligatorium für Cookie-Banner. Die Schweiz übernimmt nicht die EU-Cookie-Richtlinie.

Die Behauptung geht auf ein falsches Verständnis von Art. 7  des neuen DSG über Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen zurück.

Art. 7 Abs. 3 nDSG betreffend «Privacy by Default» lautet wie folgt:

«Der Verantwortliche ist verpflichtet, mittels geeigneter Voreinstellungen sicherzustellen, dass die Bearbeitung der Personendaten auf das für den Verwendungszweck nötige Mindestmass beschränkt ist, soweit die betroffene Person nicht etwas anderes bestimmt.»

Aus dieser Bestimmung wird fälschlicherweise ein Obligatorium für Cookie-Banner abgeleitet.

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