Die MWST-Sätze werden auf den 01.01.2024 erhöht.
In der Abrechnung des 3. Quartals 2023 können erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden.
Massgebend dafür, wie die einzelnen Leistungen in der Abrechnung zu deklarieren sind, ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung.
Bis zum 31.12.2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen.
Ab dem 01.01.2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen.