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Der Wohnsitzkanton ist neu zuständig für Rückforderung der Verrechnungssteuer von Erben

Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat beschlossen. Sie tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

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