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Einzelfirmen sollen systematisch dem Handelsregister gemeldet werden

Das Eidgenössische Finanzdepartement soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit Einzelunternehmen, die potentiell ins Handelsregister eingetragen werden müssen, systematisch den Handelsregisterbehörden gemeldet werden können.

Mit der vorgeschlagenen Lösung meldet die Eidgenössische Steuerverwaltung den Handelsregisterbehörden, wenn ein nicht im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen einen Jahresumsatz von CHF 100'000 und mehr gegenüber der ESTV deklariert hat. Konkrete Umsatzzahlen werden nicht übermittelt.

Das EFD wird bis Sommer 2022 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, um die gesetzliche Grundlage zu schaffen.

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