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Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

Die Berufskostenverordnung regelt für die direkte Bundessteuer neu, dass die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs (inkl. Arbeitswegkosten) pro Monat mit 0,9 % des Fahrzeugkaufpreises versteuert werden kann. Bisher beträgt die Pauschale 0,8 Prozent. Die Fahrkosten zum Arbeitsort (ohne Aussendienstanteil) müssen seit dem 1. Januar 2016 mit 70 Rappen pro Kilometer als Einkommen in der Steuererklärung deklariert werden. Davon können bei der direkten Bundessteuer bis maximal CHF 3’000 als Berufskosten abgezogen werden, während die Kantone Höchstbeträge nach kantonalem Recht oder unbeschränkte Beträge erlauben.

Mit der neuen Regelung entfallen die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer. Dazu entfällt für Arbeitgeber die Pflicht, den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren.

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