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Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern ab 2022

Das Eidgenössische Finanzdepartement vereinheitlicht Rückerstattungs- und Verzugszinssätze auf Abgaben und Steuern. Ab 1. Januar 2022 beträgt der einheitliche Satz für den Vergütungszins für Rückerstattungen und den Verzugszins 4 %. Der Vergütungszinssatz für freiwillige Vorauszahlungen bleibt bei 0 %.

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